Vermittlung von Rest-Impfdosen

Ab sofort können Sie sich für Restimpfdosen registrieren.

Außerdem ist ab sofort die Registrierung für eine vorgezogenen Zweitimpfung mit Restimpfstoff möglich. Bitte beachten Sie dabei die Mindestabstände zwischen den Impfungen, die eingehalten werden müssen. Die Registrierung garantiert keine frühere Zweitimpfung - behalten Sie also bitte auf jeden Fall Ihren bestehenden Zweittermin, bis Sie einen Anruf aus dem Impfzentrum bekommen. Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.


Bitte beachten Sie: Da sich viele auch bei Ärzten für Impfungen angemeldet haben, erlischt die Registrierung in unserem Portal nach einer Woche. Nur so können wir sicherstellen, dass die Restimpfdosen nicht verfallen, weil wir Personen anrufen, die tatsächlich noch nicht geimpft sind. Sollten Sie weiterhin Interesse haben, auf unserer Reserve-​Liste aufgeführt zu sein, können Sie sich nach Ablauf der Woche erneut registrieren.

 

Vermittlung von Restimpfstoffen

Aktuell gibt es zwei verschiedene Gruppen, die sich zur Impfung registrieren lassen können.

Dies sind zum einen alle Personen mit Wohnsitz im Kreis Recklinghausen ab 16 Jahren.

Zum anderen sind dies Personen, die ihre Erstimpfung bereits im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen erhalten haben und ihre Zweitimpfung zu einem früheren Zeitpunkt als dem ursprünglich geplanten Zweitimpftermin vornehmen lassen möchten.

Sollte sich herausstellen, dass es im Impfzentrum an einem Tag Restimpfdosen gibt, nehmen wir telefonisch Kontakt zu Personen auf, die sich hier registriert haben.

Es gibt keine Garantie, dass Sie als registrierte Person tatsächlich angerufen werden, da wir davon ausgehen, dass sich mehr Menschen registrieren werden als Restimpfdosen zur Verfügung stehen.

Ein bevorzugter Impfstoff für Erstimpfungen kann bei der Registrierung ausgewählt werden. Sie erhöhen Ihre Chance auf einen spontanen Impftermin, wenn Sie mehrere Impfstoffe auswählen.

Die Zweitimpfung erfolgt grundsätzlich mit dem Impfstoff, mit dem auch die Erstimpfung durchgeführt wurde. Die Ausnahme ist die Zweitimpfung von Personen unter 60 Jahren, die als Erstimpfung den Wirkstoff von AstraZeneca erhalten haben. Hier erfolgt die Folgeimpfung mit einem m-RNA-Impfstoff.

Personen, welche die Erstimpfung erhalten möchten, müssen die folgenden Dokumente mitbringen

  • Personalausweis
  • ggf. Impfpass
  • Krankenkassenkarte
  • Nachweis der Berechtigung (z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Bestätigung der Einrichtung, ärztliches Attest ...).

Da die Einladung zum Impftermin sehr kurzfristig erfolgen kann, bereiten Sie bitte die Dokumente und Unterlagen vor, so dass Sie sie zur Impfung auch vorlegen können. Andernfalls ist eine Impfung leider nicht möglich.

Personen, die ihre Zweitimpfung vorziehen möchten, bringen bitte in jedem Fall alle Unterlagen der Erstimpfung (Impfpass, Medistar Ausdruck) mit. Andernfalls ist auch hier eine Impfung leider nicht möglich.

Der Zeitpunkt, ab dem Sie sich für die Zweitimpfung registrieren lassen können, hängt von dem Datum Ihrer Erstimpfung sowie dem verimpften Wirkstoff ab.

  • BioNTech: Registrierung ab der 3. Woche nach Erstimpfung
  • Moderna: Registrierung ab der 3. Woche nach Erstimpfung
  • AstraZeneca: Registrierung ab der 3. Woche nach Erstimpfung

Abgesendete Anfragen, bei denen die Erstimpfung später stattgefunden hat, können leider nicht berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis: Es gibt keine Garantie, dass Sie für eine frühere Zweitimpfung angerufen werden. Die Impftermine können nicht über andere Wege vorverlegt werden, sondern ausschließlich über übrig gebliebene Reststoffdosen. Bitte stornieren Sie insofern unter keinen Umständen Ihren ursprünglich gebuchten Zweitimpftermin.