Berechtigt aus beruflichen Gründen

  • Mitarbeiter*innen im Patientenkontakt von ambulanten/(teil-)stationären Pflegediensten / Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
  • Personen, die Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste, sofern sie regelmäßig in voll-/teilstationären/ambulanten Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
  • Hebammen
  • Hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
  • (Zahn-)Ärzt*innen, sowie deren Praxispersonal sowie psychologische
  • Psychotherapeut*innen
  • Personal im Impfzentrum
  • Personal der Testzentren
  • Rettungsdienstpersonal
  • Beschäftigte der Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Polizeikräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind
  • Physiotherapeut*innen und Ostheopath*innen
  • Logopäd*innen
  • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
  • Mitarbeiter*innen der Grund- oder Förderschulen                        
  • Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten, Kindertagespflegen und Jugendhilfeeinrichtungen (§ 34 SGB IX)                        
  • Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, sowie der Fahrpersonal der WfBM und der Förderschulen                       
  • Personen, die Assistenzleistungen der EGH anbieten (z.B. Taubblinden Assistenz)           
  • Seelsorger*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen                 
  • Betreuungsrichter*innen sowie Rechtspfleger*innen im Sinne von Betreuungsrechtspfleger*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
  • Orthopädiemeister*innen sowie Beschäftigte von Sanitätshäusern                        
  • Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
  • Podolog*innen sowie Fußpfleger*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen                        
  • Frisör*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen                        
  • Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen                
  • Wachtmeister*innen der Gerichte und Staatsanwaltschaften oder in den Isolierbereichen der Justizvollzugsanstalten eingesetzten Bedienstete
  • Steuerfahnder*innen
  • Beschäftigte im Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieher*innen
  • Beschäftigte in Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter*innen sowie Staatsanwält*innen
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz                                

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