- Mitarbeiter*innen im Patientenkontakt von ambulanten/(teil-)stationären Pflegediensten / Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
- Personen, die Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste, sofern sie regelmäßig in voll-/teilstationären/ambulanten Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Hebammen
- Hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten
- (Zahn-)Ärzt*innen, sowie deren Praxispersonal sowie psychologische
- Psychotherapeut*innen
- Personal im Impfzentrum
- Personal der Testzentren
- Rettungsdienstpersonal
- Beschäftigte der Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Polizeikräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind
- Physiotherapeut*innen und Ostheopath*innen
- Logopäd*innen
- Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
- Mitarbeiter*innen der Grund- oder Förderschulen
- Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten, Kindertagespflegen und Jugendhilfeeinrichtungen (§ 34 SGB IX)
- Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, sowie der Fahrpersonal der WfBM und der Förderschulen
- Personen, die Assistenzleistungen der EGH anbieten (z.B. Taubblinden Assistenz)
- Seelsorger*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Betreuungsrichter*innen sowie Rechtspfleger*innen im Sinne von Betreuungsrechtspfleger*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Orthopädiemeister*innen sowie Beschäftigte von Sanitätshäusern
- Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Podolog*innen sowie Fußpfleger*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Frisör*innen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, sofern sie regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden und eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung vorlegen
- Wachtmeister*innen der Gerichte und Staatsanwaltschaften oder in den Isolierbereichen der Justizvollzugsanstalten eingesetzten Bedienstete
- Steuerfahnder*innen
- Beschäftigte im Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
- Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieher*innen
- Beschäftigte in Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter*innen sowie Staatsanwält*innen
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
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