Berechtigte laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) §3 Abs 1 (2) - nur in Kombination mit einem ärztlichen Attest
- bis zu zwei Kontaktpersonen von Personen mit Pflegegrad (ausschließlich mit entsprechendem Nachweis des Pflegegrades sowie der notwendigen Bescheinigung)
- bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren (ausschließlich mit entsprechendem Nachweis des Mutterpasses sowie der notwendigen Bescheinigung)
- Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen, mit einem Attest der Erkrankung des Kindes nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
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